Gegenstand des Unternehmens ist die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung nach dem AÜG im Bereich der Kranken-, Alten- und Behindertenpflege. Die Gesellschaft ist berechtigt, im In- und Ausland Zweiniederlassungen zu errichten und Tochtergesellschaften zu gründen und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen zu beteiligen. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern.
Gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung im Bereich der Kranken-, Alten- und Behindertenpflege – Muster GmbH in Hamburg
Die Muster GmbH mit Sitz in Hamburg ist ein Unternehmen, das sich auf die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung im Bereich der Kranken-, Alten- und Behindertenpflege spezialisiert hat. Die Gesellschaft ist befugt, Zweiniederlassungen im In- und Ausland zu eröffnen und Tochtergesellschaften zu gründen. Sie kann sich auch an ähnlichen Unternehmen beteiligen und alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um den Unternehmenszweck zu fördern. Aufgrund eines Insolvenzeröffnungsverfahrens wurde Rechtsanwalt Michael Nickel zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Während des Verfahrens sind Verfügungen über das Vermögen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
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