Der Betrieb von zahnmedizinischen Versorgungszentren im Sinne § 95 SGB V in Bremen oder in anderen deutschen Regionen insbesondere zur Erbringung vertragszahnärztlicher, privatzahnärztlicher und sonstiger zahnärztlicher und heilberuflicher sowie nichtzahnärztlichen Leistungen einschließlich aller hiermit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Berufsrechtliche und vertragszahnarztrechtliche Vorgaben sind zwingend zu beachten. Der Unternehmensgegenstand umfasst weiter die Bildung von Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern und die Durchführung zahnärztlicher Versorgungsformen, wie die integrierte/besondere Versorgung.
Zahnmedizinische Versorgungszentren in Bremen und deutschlandweit
Die Muster GmbH betreibt zahnmedizinische Versorgungszentren in Bremen und anderen deutschen Regionen. Sie erbringt vertragszahnärztliche, privatzahnärztliche und sonstige zahnärztliche und heilberufliche Leistungen. Das Unternehmen bildet Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern und führt zahnärztliche Versorgungsformen durch. Die Muster GmbH ist verpflichtet, berufsrechtliche und vertragszahnarztrechtliche Vorgaben einzuhalten. Aufgrund eines Insolvenzantrags wurde vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Ralf Götz. Weitere Informationen können beim Amtsgericht Bremen eingesehen werden.
Weitere Informationen