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DealOne Praxis

Berufsausübungsgemeinschaft (BAG)

Mehrere Ärztinnen und Ärzte führen eine gemeinsame Praxis – mit gemeinsamem Patientenstamm und gemeinsamer Abrechnung.

Früher hieß die Berufsausübungsgemeinschaft „Gemeinschaftspraxis“. Die Partner treten nach außen gemeinsam auf, rechnen gemeinsam ab und haften gemeinsam.

Wer einen Anteil an einer BAG kauft, übernimmt nicht nur Patienten und Ausstattung, sondern tritt in einen bestehenden Gesellschaftsvertrag ein. Diesen Vertrag sollten Sie besonders sorgfältig prüfen lassen – etwa Regeln zu Gewinnverteilung, Ausscheiden und Nachfolge.