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DealOne Praxis

Kassensitz

Die Zulassung, mit der eine Ärztin, ein Arzt oder eine Psychotherapeutin gesetzlich Versicherte behandeln und über die Kassenärztliche Vereinigung abrechnen darf.

Umgangssprachlich heißt die vertragsärztliche Zulassung „Kassensitz“ oder „Vertragsarztsitz“. Sie ist an einen Ort gebunden – den Sitz der Praxis – und gilt für eine bestimmte Fachgruppe.

Ein Kassensitz selbst kann nicht gekauft werden. Gekauft wird die Praxis; über die Zulassung entscheidet der Zulassungsausschuss. In gesperrten Planungsbereichen gibt es neue Zulassungen nur über das Nachbesetzungsverfahren – deshalb ist die Praxis dort oft der einzige Weg zum Sitz und entsprechend gefragt.

Bei Zahnärztinnen und Zahnärzten gibt es seit 2007 keine Zulassungssperren mehr. Dort spielt der Kassensitz für den Kaufpreis eine viel kleinere Rolle.