Zum Inhalt
DealOne Praxis

Jobsharing

Zwei Ärztinnen oder Ärzte teilen sich einen Kassensitz – als Partner oder durch Anstellung, mit begrenzter Leistungsmenge.

Beim Jobsharing darf die Praxis ihre Leistungen nur in dem Umfang ausweiten, den der Zulassungsausschuss festlegt. Im Gegenzug kann eine zweite Person auch in einem gesperrten Planungsbereich mitarbeiten.

Für Nachfolger ist Jobsharing ein bewährter Weg in die Praxis: Wer schon einige Jahre mitgearbeitet hat, hat im späteren Nachbesetzungsverfahren bessere Karten.