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DealOne Praxis

Privilegierter Nachfolger

Nachfolger, bei denen der Zulassungsausschuss eine Nachbesetzung auch in überversorgten Gebieten nicht ablehnen darf.

Dazu zählen Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Kinder der abgebenden Person sowie angestellte Ärztinnen, Ärzte und Partner aus der Praxis – bei den beiden letzten in der Regel erst nach mindestens drei Jahren gemeinsamer Tätigkeit.

Für externe Käufer bedeutet das: Steht ein privilegierter Bewerber bereit, sind die eigenen Chancen im Verfahren gering. Fragen Sie früh, ob es solche Interessenten gibt.